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Aktuell

Presseerklärung v.11.09.2018

Der tatsächliche Grund für den am 10.9.2018 erfolgten überraschenden, massiven und ungeheuerlichen Angriff der US-amerikanischen Regierung auf den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag dürfte nicht etwa der schon seit einem Jahr vorliegende Antrag der Chefanklägerin Fatou Bensouda auf richterliche Zustimmung für die Anklage gegen Angehörige der US-Armee und des Geheimdienstes CIA wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan sein.

 

Der tatsächliche Grund dürfte die am 7.9.2018  beim ICC eingereichte anliegende Strafanzeige u.a. gegen die US-amerikanische Regierung, ExxonMobil sowie die gesamte fossile Industrie wegen „Globalem Völkermord“ sowie Verbrechens gegen die Menschheit durch Nichterfüllung, Blockade sowie massiven Zuwiderhandlungen gegen das UN-Klimaschutzabkommen von Paris sein.

 

Diese Strafanzeige wurde dem Generalbundesanwalt am 6.9.2018 übergeben und dem Internationalen Strafgerichtshof am 7.9.2018 per anliegender Mail übersandt.

 

Der ICC wird hier zur Abwendung des „Globalen Völkermords“ um die schnellstmögliche Aufnahme von Ermittlungen gebeten.

 

Genau diese Ermittlungen sowie alle weiteren Konsequenzen will die US-Regierung sowie die fossile Industrie nun offensichtlich durch ihre massiven Angriffe insbesondere auch gegen die RichterInnen und StaatsanwältInnen des ICC sowie die StaatsanwältInnen nationaler Generalstaatsanwaltschaften im Keim ersticken.

Dies kann sich die Weltgemeinschaft nicht bieten lassen!

Allein schon deshalb nicht, weil sowohl die offizielle Einleitung von Ermittlungen als auch die Verfolgung und Bestrafung der TäterInnen des „Globalen Völkermords“ durch den ICC die einzige Möglichkeit der Weltgemeinschaft ist, die Umsetzung des Dekarbonisierungsgebotes des UN-Klimaschutzabkommens von Paris nun endlich schnellstmöglich und vielleicht gerade noch rechtzeitig durchzusetzen.

Rechtsanwältin
Gisela Toussaint
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany

Die Strafanzeige kann hier heruntergeladen werden.

Unterstützungserklärung

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und gegen die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a.

Durch den Abschluss bzw. die Vorbereitung von zahlreichen sogenannten Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA, NAFTA, TPP, MERCOSUR, TiSA usw. besiegelt die Führungsschicht weltweit die totale Blockade des UN-Klimaschutzabkommens von Paris, wonach die unterzeichnenden Staaten sich jedoch verpflichtet haben, die für die Menschheit überlebensnotwendige ökologische Wende in absehbarem Zeitraum zu schaffen und dadurch erstmalig eine Vorrangstellung des Gemeinwohls in der Weltwirtschaft zu gewährleisten. Obwohl mehrere Studien seit 1957 (Brannon-Report, Robinson-Report, Schell-Studie etc.) die kommende Erderwärmung als unvermeidbare Folge der fossilen Energiewirtschaft bewiesen, handeln die Regierungen und die Energie-Industrie nicht. Sie verhindern bzw. blockieren sogar mit jedem Mittel die notwendige ökologische Wende. Die katastrophalen Folgen dieses Versagens sind: rasante Vernichtung der tropischen Vegetation, Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten, galoppierendes Artensterben, immer extremere Wetterverhältnisse, rasante Zerstörung der Ackerböden durch Wasser- und Winderosion und chemische Schadstoffe von der fossilen Energiewirtschaft und der Landwirtschaft, Nahrungs- und Wasserknappheit in vielen Regionen, Überfischung der Meere, starke Luftverschmutzung und vor allem eine grundsätzliche Zerstörung aller Lebensgrundlagen durch die massive Erderwärmung.

Unsere natürliche Lebensräume und damit unsere Lebensgrundlagen werden immer schneller zerstört. Nie zuvor sah sich die Menschheit mit der realen Möglichkeit ihres totalen Aussterbens konfrontiert. Durch die rasante Umweltzerstörung gekoppelt mit der fortgesetzten Nutzung fossiler Energien und verseuchender Chemikalien droht uns eine Klimakatastrophe, die nicht nur unsere Zivilisation sondern die ganze Menschheit auslöschen kann.

Das UN-Klimaschutzabkommen von Paris wurde abgeschlossen, um die Zerstörung der Weltbevölkerung zu verhindern. Da dieses für uns überlebenswichtige Abkommen von den Entscheidungsträgern nicht umgesetzt wird, haben wir, Rechtsanwältin Gisela Toussaint und Marianne Grimmenstein-Balas, gegen die oben genannten Personen Strafanzeige gemäß § 7 Absatz 1 Nr.2 und gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechens gegen die Menschheit beim Generalbundesanwalt in Deutschland und Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erhoben (s.www.vrany.de). Wir wollen mit dieser Anzeige die Verantwortlichen umgehend zum Handeln zwingen. Wir haben noch die Möglichkeit, diese Katastrophe zu verhindern.

Wir bitten Sie um die Unterstützung unserer Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Um diese Strafanzeige zu unterstützen, senden Sie Ihre Unterstützungsunterschrift bitte mit gut leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an Frau Marianne Grimmenstein-Balas, Corneliusstr.11, 58511 Lüdenscheid. Bitte alle Felder gut leserlich und mit Druckschrift ausfüllen. Frau Grimmenstein verwaltet die Daten, bis sie beim Strafgerichtshof eingereicht werden. Durch Ihre Unterstützungsunterschrift entstehen für Sie keine Verpflichtungen. Auch Sie können diese Strafanzeige unter Ihrem Namen einreichen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Strafanzeige wegen globalem Völkermord

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und der Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschheit und globalem Völkermord

Die Strafanzeige kann hier heruntergeladen werden.

Die Strafanzeige können Sie auch in Ihrem Namen einreichen oder als Vorlage für eigene Ergänzungen oder Änderungen nutzen. Die Vorlage hierfür kann hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Strafanzeige können Sie per E-Mail an den Generalbundesanwalt senden.

Pressemitteilung v.4.9.2018

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und der Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschheit und globalem Völkermord

Im UN-Klimaschutzabkommen von Paris wurde die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft beschlossen, um die Zerstörung der Weltbevölkerung zu verhindern. Wer das Abkommen nicht erfüllt, begeht eindeutig Völkermord. Deshalb erheben Rechtsanwältin Gisela Toussaint und Marianne Grimmenstein-Balas, CETA-Klägerin, gegen die oben genannten Personen völkerrechtliche Strafanzeige gemäß § 7 Absatz 1 Nr.2 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechens gegen die Menschheit und gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 3 wegen globalen Völkermords und reichen diese am 6.9.2018 beim Generalbundesanwalt in Deutschland ein. Die völkerrechtliche Strafanzeige wird bald auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht, wenn die englische Übersetzung der Strafanzeige erstellt ist. Mit dieser Anzeige sollen die Verantwortlichen umgehend zum Handeln gezwungen werden, denn wir haben noch die Möglichkeit, diese Katastrophe zu verhindern.

Durch den Abschluss bzw. die  Vorbereitung von zahlreichen sogenannten Freihandelsabkommen wie  CETA, JEFTA, MERCUSOR, NAFTA, TiSA, TPP usw. besiegelt die Führungsschicht weltweit die totale Blockade des UN-Klimaschutzabkommens, obwohl die unterzeichnenden Staaten sich im UN-Klimaschutzabkommen verpflichtet haben, die für die Menschheit überlebensnotwendige Energiewende in absehbarem Zeitraum zu schaffen und dadurch erstmalig eine Vorrangstellung des Gemeinwohls in der Weltwirtschaft zu gewährleisten.

Im JEFTA-Abkommen wird die Blockadeabsicht dieser sogenannten Freihandelsabkommen ganz besonders drastisch sichtbar. Es steht in Kapitel 16 „Handel und Nachhaltigkeit“, Punkt 4 „Multilaterale Umweltübereinkünfte“, Nr. 5 (Kapitel 16.4 Nr.5):
„5. Dieses Abkommen hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

Die Handelsabkommen CETA, JEFTA, TTIP, TPP, TiSA usw. verstoßen massiv gegen die UN-Charta und die Wiener Konvention sowie gegen die Verfassungen aller beteiligten Staaten, denn sie enthalten die Installierung einer den Parlamenten übergeordneten Gesetzgebungsinstanz, die „regulatorischen Räte“, welche mit Vertretern der internationalen Wirtschaft besetzt sein sollen und somit in deren Interesse, nicht jedoch im Interesse des Gemeinwohls handeln würden.

Eine gemeinwohlorientierte und insbesondere das Klima schützende Gesetzgebung durch die nationalen Parlamente, insbesondere die gesetzliche Umsetzung eines ambitionierten Klimaschutzplanes 2050, wäre dann nicht mehr möglich, da die Wirtschaft, die zugunsten des Klimaschutzes reguliert werden müsste, durch die „regulatorischen Räte“ die Gesetzgebung selbst übernehmen und ihre eigene Regulierung natürlich nicht beschließen würde.

Hiernach sind nicht nur die an den Verhandlungen beteiligten Staaten und deren Verfassungsgerichte sondern auch die UNO gefordert, CETA, JEFTA, NAFTA, TTIP, TPP,  TiSA usw. als massiv völkerrechtswidrig zu verbieten bzw. für nichtig zu erklären und deren Anwendung zu untersagen. Diese Verträge stehen im Widerspruch zum Völkerrecht.

Obwohl mehrere Studien bereits seit 1957 (Brannon-Report, Robinson-Report, Schell-Studie etc.) die kommende Erderwärmung als unvermeidbare Folge der fossilen Energiewirtschaft bewiesen, handeln die Regierungen und die Energie-Industrie bis heute nicht. Sie verhindern bzw. blockieren sogar mit jedem Mittel die notwendige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft. Die katastrophalen Folgen dieses Versagens sind: rasante Vernichtung der tropischen Vegetation, Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten, Korallenriffen und Meeresboden, galoppierendes Artensterben, Verseuchung und Überfischung der Meere, immer extremere Wetterverhältnisse, die Zerstörung der Ackerböden durch Wasser- und Winderosion, Nahrungs- und Wasserknappheit in vielen Regionen, Verseuchung durch chemische Schadstoffe, starke Luftverschmutzung usw.     und vor allem eine grundsätzliche Zerstörung aller Lebensgrundlagen durch die massive Erderwärmung.

Sie zerstören damit unsere Lebensgrundlagen. Nie zuvor sah sich die Menschheit mit der realen Möglichkeit ihres totalen Aussterbens konfrontiert. Durch die rasante Umweltzerstörung gekoppelt mit der fortgesetzten Nutzung fossiler Energien und verseuchender Chemikalien droht uns eine Klimakatastrophe, die nicht nur unsere Zivilisation sondern die ganze Menschheit auslöscht. Die Wärmeperioden finden immer häufiger statt. Mit einer neuen Serie von Grafiken visualisiert der britische Meteorologieprofessor Ed Hawkins den Klimawandel für Deutschland nach dem Datensatz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach für die Mitteltemperatur in den Jahren 1881 bis 2017: www.klimafakten.de/meldung/jetzt-auch-fuer-deutschland-der-klimawandel-als-unheimlich-schoener-strichcode

Heute liegt die durchschnittliche Erderwärmung schon bei „nur“ 1 Grad. In Deutschland sogar bereits bei 1,4 Grad und wir werden ohne dramatische Reduzierung des CO²-Ausstoßes in wenigen Jahrzehnten eine Erderwärmung von 2, 3 oder sogar 4 Grad erreichen, bei der kein Leben mehr möglich ist.

Der Weltbevölkerung bleibt in dieser außerordentlich bedrohlichen Situation nur noch der Weg, die unsere globale Lebensgrundlage zerstörende Tätigkeit der Konzerne der fossilen Industrie durch die Strafanzeige wegen Verbrechens gegen die Menschheit und wegen globalem Völkermord sofort zu stoppen, die Fortsetzung des Betriebs der Konzerne zu untersagen, die Konzerne und das Vermögen der Konzerne und seiner Geschäftsführer gem. §§ 73 ff Strafgesetzbuch einzuziehen, die Konzerne zu verstaatlichen und abzuwickeln und mit dem eingezogenen Vermögen umgehend den weltweiten Aufbau der Energieversorgung durch erneuerbare Energie zu realisieren.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Strafanzeige zu unterstützen. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Sie können mit einem ausgefüllten Formular die Strafanzeige mit ihren Unterschriften unterstützen. 2. Sie können selbst unter ihrem Namen die deutsche Version der völkerrechtlichen Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und die englische Version beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen.

RECHTSANWÄLTIN Marianne Grimmenstein-Balas
Gisela Toussaint Corneliusstr.11
Geigersbergstr. 31 58511 Lüdenscheid
76227 Karlsruhe-Durlach Tel.: 02351-27573
Tel: 0049 (0)721 1838647 Email: loesungsideen@web.de
www.vrany.de

Die Strafanzeige wird am 6.9.2018 vor dem Gebäude des Generalbundesanwalts in Karlsruhe übergeben

Die Pressmitteilung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Das EU-Japan-Handelsabkommen JEFTA ist unwirksam.

Das EU-Japan-Handelsabkommen JEFTA ist nicht wirksam zustande gekommen, denn es ist fälschlicherweise als EU-only-Abkommen behandelt und deshalb ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten beschlossen worden.

 

JEFTA ist kein EU-only-Abkommen, denn es muss neben der übergeordneten EU-Charta auch das übergeordnete UN-Klimaschutzabkommen mit dem Ziel der globalen Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft beachten und umsetzen.

 

Die Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens erfolgt jedoch ausdrücklich – im Übrigen auf damaligen Vorschlag der EU – in Verantwortung jedes einzelnen UN-Mitgliedstaates, also auch jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates.

 

Das hat zur Folge, dass jedes neu abzuschließende bilaterale oder multilaterale Wirtschaftsabkommen mit der EU ganz eindeutig ein „gemischtes Abkommen“ ist, denn wegen der Pflicht zur nationalen Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens verbleiben alle Wirtschaftsbereiche, die hiervon betroffen sind – und das sind praktisch alle – in der Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten.

 

An dieser Rechtslage ändert auch nichts, dass die EU ebenfalls neben den EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens verpflichtet ist. Eben deshalb ist es ja ein „gemischter Vertrag“.

 

JEFTA ist also fälschlich als EU-only-Abkommen behandelt und deshalb ohne die erforderliche Zustimmung auch der EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen worden.

 

JEFTA ist deshalb offensichtlich fehlerhaft abgeschlossen und somit unwirksam!

 

Eine Zustimmung von JEFTA durch die EU-Mitgliedstaaten wird zudem voraussichtlich ganz überwiegend verweigert werden, denn JEFTA sieht in Kapitel 16.4 Nr.5 praktisch die flächendeckende Blockierung der Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens vor. Und dem können die EU-Mitgliedstaaten absolut nicht zustimmen.


Karlsruhe, 15.8.2018 Lüdenscheid, 15.8.2018
Gisela Toussaint Marianne Grimmenstein
Rechtsanwältin Beschwerdeführerin im CETA-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Geigersbergstr. 31 Corneliusstr. 11
76227 Karlsruhe 58511 Lüdenscheid

Japan-Europa-Freihandelsabkommen JEFTA blockiert vorsätzlich UN-Klimaschutzabkommen von Paris

Im JEFTA-Abkommen steht in Kapitel 16 „Handel und Nachhaltigkeit“, Punkt 4 „Multilaterale Umweltübereinkünfte“, Nr. 5 (Kapitel 16.4 Nr.5):

 

„5. Dieses Abkommen hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

 

Das bedeutet nichts Geringeres als dass durch dieses Wirtschaftsabkommen, das als der weltweit größte und umfassendste Freihandelsvertrag gefeiert wird, vorsätzlich und ausdrücklich die praktische Umsetzung und Erfüllung des – völkerrechtlich sogar übergeordneten und zur Erreichung des Überlebens der gesamten Menschheit beschlossenen - UN-Klimaschutzabkommens von Paris komplett unmöglich gemacht und blockiert wird.

 

Faktisch haben durch dieses Abkommen Europa und Japan das UN-Klimaschutzabkommen von Paris – heimlich - mindestens ebenso schwer angegriffen und blockiert wie US-Präsident Donald Trump durch seine – immerhin offene - Ausstiegserklärung.

 

Es sind deshalb eine offizielle Verfassungsklage gegen JEFTA sowie eine völkerrechtliche Strafanzeige in Vorbereitung.

Hier finden Sie das JEFTA-Abkommen zum Download

Der UN-Sicherheitsrat muss die „Heißzeit“ stoppen

Die Erderwärmung ist nun – nachdem die hierzu Verantwortlichen die Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens von Paris vom 12.11.2015 massiv boykottieren, durch sogenannte Freihandelsverträge faktisch blockieren oder durch massive Förderung der fossilen Industrie diametral gegen das Abkommen handeln – kaum noch zu stoppen.

Sie geht in eine „Heisszeit“ über, die die Menschheit innerhalb weniger Jahrzehnte vernichten könnte.

Artikel „Klimawandelforscher warnen vor Entstehung einer Heisszeit“ , dpa auf Spiegel-Online am 6.8.2018

Artikel „Forscher warnen vor einer Heisszeit“, dpa auf Zeit-online am 6.8.2018

Artikel "Earth at risk of heading towards 'hothouse Earth' state", PNAS, July 2018

Deshalb muss jetzt sofort der UN-Sicherheitsrat einberufen werden, denn unsere einzige Chance ist die sofortige und höchst ambitionierte Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens von Paris, also der möglichst sofortige Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas sowie der Lenkung aller verfügbarer Investitionsmittel in den weltweiten Aufbau einer flächendeckenden Energieversorgung durch erneuerbare Energien.

Um die Regierungschefs, Konzernchefs und Investoren hierzu zu zwingen, bleibt kein anderer Weg mehr als internationales Völkerstrafrecht anzuwenden. Denn nur noch die sofortige Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens von Paris kann die Menschheit noch so weit wie möglich retten, der Boykott der Umsetzung ist globaler Völkermord!

Zu beschließen ist folgende UN-Deklaration:
The UN General Assembly for a most effective protection of global mankind judges that massively boycotting, ignoring or acting against the UN Climate Agreement of Paris and its rules to decarbonize and to change industry to renewable energy as soon as possible by leaders of governments, industry or investment funds would be seen and charged as committing global genocide and/or global crime against humanity*

*Planned UN Declaration on the 72nd UN General Assembly in New York, starting 12th of September 2017
V.i.S.d.P.: Gisela Toussaint, Geigersbergstr. 31, 76227 Karlsruhe, www.vrany.de

UN Declaration on Global Genocide